Diese Seite ist aus dem Englischen übersetzt. Weichen die Fassungen voneinander ab, gilt die englische Fassung.
So bewerten wir
Jedes Produkt wird anhand von sechs Kriterien geprüft. Jedes ist erfüllt,teilweise, nicht erfüllt oderunbekannt. Erfüllt bringt 1 Punkt, teilweise einen halben Punkt. Unbekannt bringt 0: Finden wir keine Quelle, wird nicht zugunsten des Produkts entschieden.
Die Bewertung wird per Code aus den belegten Fakten berechnet. Niemand tippt sie ein, und Sponsoring hat keinen Einfluss darauf.
1. Rechtsraum
Die oberste Muttergesellschaft ist in der EU oder im EWR eingetragen. Die Schweiz und das Vereinigte Königreich sind europäisch, aber nicht EU: teilweise.
2. Zugriff durch Drittstaatenrecht
Kein Unternehmen in der Eigentümerkette sitzt außerhalb der EU/des EWR, wo es nach dem US CLOUD Act oder ähnlichen Gesetzen zur Herausgabe gezwungen werden könnte. Verbindungen in die Schweiz oder ins Vereinigte Königreich: teilweise.
3. Datenstandort
Kundendaten werden standardmäßig in der EU oder im EWR gespeichert und verarbeitet. Die EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) zählen mit, weil dort die DSGVO gilt; die Schweiz und das Vereinigte Königreich nicht. Nur eines von beidem: teilweise.
4. Unterauftragsverarbeiter
Es gibt eine öffentliche Liste der Unterauftragsverarbeiter und keinen Unterauftragsverarbeiter außerhalb der EU in der Kernverarbeitung.
5. DPA
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist verfügbar, oder die Bedingungen verpflichten den Anbieter, einen bereitzustellen.
6. Lock-in
Mindestens ein Ausweg: Die eigene Software des Anbieters ist Open Source, Sie können sie selbst hosten, oder Sie können Ihre Kerndaten selbst in einer nutzbaren Form exportieren.
Quellen
Wir bevorzugen die eigenen Rechtstexte, Verträge und die Dokumentation des Anbieters, danach Unternehmensregister. Presse und Quellen Dritter nutzen wir nur, wenn es nichts anderes gibt, und kennzeichnen sie. Jede Anbieterquelle ist gekennzeichnet: aus dem Vertrag, aus der Dokumentation des Anbieters oder nur eine Aussage auf der Website. Eine konkrete Aussage zählt; vage Slogans wie „souverän“ oder „EU-Cloud“ werden nie als Fakten erfasst. Jede Angabe zeigt das Datum unserer letzten Prüfung. Angaben, die älter als 90 Tage sind, werden markiert.